Regierungskommission schlägt Liberalisierung von Abtreibung vor

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Das Gremium empfiehlt eine Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregeln: Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand.

Ungewollte Schwangerschaft - was nun? Symbolbild: Getty Images / YakobchuchOlena / iStock / Getty Images PlusDas Gremium empfiehlt eine Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregeln: Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben. Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar, erklärte die Juristin Liane Wörner, die die entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission leitete, bei der Vorstellung der Empfehlungen am Montag in Berlin.

Für die Zeit zwischen der 12. und 22. Woche könne der Gesetzgeber dann nach eigenem Ermessen festlegen, „bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt“, so die Kommission weiter. Auch eine Legalisierung von Abbrüchen über die zwölfte Woche hinaus wäre möglich. Ob an der Beratungspflicht festgehalten werde, liege ebenfalls im Ermessen des Gesetzgebers.

Die von der Bundesregierung vor einem Jahr eingesetzte Kommission legt Empfehlungen vor. Sie übergibt sie heute Mittag der Bundesregierung, die Regierung entscheidet dann, ob sie entsprechende Gesetzesentwürfe erarbeiten will. Die katholische Kirche spricht sich dafür aus, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Die evangelische Kirche vertritt dagegen mit Blick auf eine Abtreibungsregelung ein abgestuftes Konzept.

 

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