Prozesse: Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

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Münster - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als

Nach sieben Tagen mündlicher Verhandlung ziehen die obersten NRW-Verwaltungsrichter in einem Streit um die AfD einen Schlussstrich. Vermutlich aber nur vorläufig.nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht hat am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt.

Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-"Flügel" und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.

Diese Auffassung teilt das OVG laut dem am Montag verkündeten Urteil. Die Klagen richteten sich gegen das

 

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