OVG-Entscheidung: Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

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OVG-Entscheidung,Urteil,Afd

Im Streit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz erleidet die Partei eine Schlappe. Das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster weist eine Berufungsklage der AfD ab.

Im Streit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz erleidet die Partei eine Schlappe. Das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster weist eine Berufungsklage der AfD ab.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit hat das Gericht in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. Dies kündigten die Rechtsanwälte der AfD bereits an Insgesamt wurden vor dem OVG Münster drei Berufungsverfahren verhandelt: die Einstufung der AfD und ihrer Jugendorganisation als Verdachtsfall und die Einstufung der Vereinigung um dem Thüringer Rechtsextremisten Björn Höcke als gesichert extremistische Bestrebung. Dieser "Flügel" ist mittlerweile allerdings offiziell aufgelöst. Faktisch dominiert diese Gruppierung die Partei.

Der Verdachtsfall ist die Vorstufe vor der Einstufung als gesichert extremistisch. Wie beim "Flügel" ist der Verfassungsschutz diesen Schritt mit Blick auf die AfD-Jugendorganisation bereits gegangen. Für die Gesamtpartei wird er nach dem Münsteraner Urteil erwartet.

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