Björn Höcke kehrt auf die Anklagebank in Halle zurück. Auch in einem zweiten Verfahren muss sich der AfD-Politiker wegen einer NS-Parole verantworten. Bislang weist er die Vorwürfe zurück.muss sich von Montag an in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Halle verantworten. Es geht auch dieses Mal um den Vorwurf, dass er eine verbotene Losung der Sturmabteilung verwendet haben soll. Das war die paramilitärische Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
Sie vertritt die Ansicht, der Angeklagte und auch das Publikum hätten gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelte. Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Laut demErste Verurteilung noch nicht rechtskräftig-Politiker am 14.
Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Höckes Verteidiger legten Revision ein. Der Politiker hatte stets seine Unschuld betont. Er habe die Parole nicht gekannt, auch nicht als ausgebildeter Geschichtslehrer.Bei dem zweiten Fall im Dezember 2023 soll Höcke die Parole angestimmt haben, obwohl er wusste, dass wegen des ersten Falles schon ein Strafverfahren gegen ihn lief. Aus Sicht derwusste er somit zu dem Zeitpunkt sicher von der Strafbarkeit.
Nach dem Prozessauftakt an diesem Montag ist für Mittwoch ein zweiter Verhandlungstag geplant. Dann könnte das Urteil fallen.Höcke steht auch noch ein dritter Prozess ins Haus. Das Landgericht Mühlhausen inhat eine Anklage gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht.
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