Gelsenkirchen - Nach dem Tod eines zweijährigen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen stehen zwei Tagesmütter von heute an erneut vor Gericht. Die beiden 38 und 27 Jahre alten Frauen sollen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, als der Junge vor gut zwei Jahren während des Mittagsschlafs erstickte. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Wie genau es zu dem Unglück in der Tagespflegeeinrichtung kommen konnte, sollen Gutachter in dem Prozess erklären. Den Ermittlungen zufolge hatte der Junge unten in einem Etagenbett gelegen und die nicht fest verankerte Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hochgedrückt. Als die Spanplatte wieder herunterrutschte, sei er mit dem Kopf eingeklemmt worden und erstickt.
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