Krefeld - Wegen einer Bombendrohung gegen die Krefelder Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit ist ein 41-Jähriger zu 2000 Euro Strafe verurteilt worden. Eine Krefelder Amtsrichterin sprach den Arbeitslosengeld-Empfänger am Mittwoch wegen Störung des öffentlichen Friedens und Androhung von Straftaten schuldig.
Der Angeklagte gab am Mittwoch zu, am 18. November 2022 sehr wütend gewesen zu sein, weil sein Arbeitslosengeldantrag sehr langsam bearbeitet worden sei. Die Bombendrohung bestritt er aber: "Vielleicht bin ich am Telefon missverstanden worden." Die Mitarbeiterin, die im Servicecenter der Bundesagentur im thüringischen Gotha saß, nahm die Drohung "wegen der Wortwahl und der aggressiven Tonlage" ernst und verständigte die Kollegen in Krefeld: "So was ist mir vorher noch nie passiert."
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