Noch keine Einigung: Ampel und Union erarbeiten Plan für Schutz des Verfassungsgerichts

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Seit Monaten diskutieren die Regierung und die oppositionelle Union darüber, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht besser vor extremen Kräften wie der AfD schützen kann. Jetzt gibt es einen ersten Gesetzesentwurf - aber noch keine finale Einigung.

Seit Monaten diskutieren die Regierung und die oppositionelle Union darüber, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht besser vor extremen Kräften wie der AfD schützen kann. Jetzt gibt es einen ersten Gesetzesentwurf - aber noch keine finale Einigung.

Die Ampelkoalition und die Unions-Fraktion im Bundestag haben einen ersten gemeinsamen Gesetzesentwurf für den Schutz des Bundesverfassungsgerichts ausgearbeitet. Darüber berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf ein zwölfseitiges Arbeitspapier aus dem Bundesjustizministerium.Die Regierung und die größte Oppositionsfraktion im Bundestag wollen demnach nun zentrale Grundpfeiler der Arbeit des Gerichts im Grundgesetz aufnehmen.

Laut des Entwurfs sollen nun mehrere Artikel aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz unverändert in das Grundgesetz übernommen worden. Darunter unter anderem der Artikel, der die Unabhängigkeit der Karlsruher Richter festschreibt: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.

Seit mehreren Monaten wird darüber diskutiert, wie insbesondere das Bundesverfassungsgericht vor einer möglichen Einflussnahme durch extreme Kräfte geschützt werden kann. Die Debatte findet vor dem Hintergrund des Erstarkens der AfD statt. Bisher kann das Gesetz, das die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Bundesverfassungsgerichts regelt, mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden.

 

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