Am 1. April soll das neue Cannabisgesetz in Kraft treten. Staatsanwälte und Richter in Bremen fürchten dadurch einen erheblichen Mehraufwand . Selbstgemachte Leiden, kontert die Vereinigung der Strafverteidiger . Niemand sollte wegen des Besitz es geringer Mengen von Cannabisprodukte n kriminalisiert werden oder gar ins Gefängnis müssen, sagt die Vereinigung der Strafverteidiger Bremen /Niedersachsen.
"Niemand sollte wegen des Besitzes geringer Mengen von Cannabisprodukten eine Freiheitsentziehung erleiden müssen“, sagt die Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger. Und selbstverständlich dürfen bereits verhängte Freiheitsstrafen, die nach neuem Recht nicht hätten verhängt werden dürfen, nicht mehr vollstreckt werden. „Wer das infrage stellt, sollte einmal sein Berufsbild überprüfen“, so Rechtsanwalt Armin von Döllen für den Vorstand der Vereinigung., das voraussichtlich am 1. April in Kraft trit
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