das Kiffen auf ihren Bahnhöfen generell einschränken. Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot des Cannabis -Konsums tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen wolle man Reisende, vor allem Kinder und Jugendliche, an den Bahnhöfen schützen, teilte ein Konzernsprecher dem Evangelischen Pressedienst am Samstag mit. Deshalb werde man den Konsum vonVerfolgen werde die Bahn Verstöße ab 1. Juni, heißt es dem Bericht.
Dieser sei bereits jetzt gestattet und bleibe auch weiterhin erlaubt. Der Bundestag hatte Ende März den Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.In rund vier Wochen soll die neue Hausordnung fertig und rechtsgültig sein. Bis dahin sollen Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit „freundlichen Aufforderungen und Hinweisen“ bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen.. Das Rauchen ist seitdem nur noch in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
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