grundsätzlich erlaubt, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. Und bei der Deutschen Bahn soll es genau dabei bleiben: Trotz der Freigabe von Cannabis durch die Ampelkoalition darf an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen in Deutschland unter Berufung auf eine DB-Sprecherin. In den dafür gekennzeichneten Bereichen an den Bahnhöfen darf demnach weiterhin Tabak geraucht werden. Auf deutschen Bahnhöfen sind täglich etwa 20 Millionen Reisende.
Wie beim Rauchverbot werden die Mitarbeiter der DB Sicherheit angewiesen, bei ihren Streifen entsprechend zu kontrollieren und bei Verstößen auf das Joint-Verbot hinzuweisen.in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten. Am Freitag hatten Ärzte und Schausteller ein Verbot für Cannabis auf Volksfesten gefordert. Gerade dort sollte der Jugendschutz nicht enden, sondern unbedingt Beachtung finden, sagte, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Der Cannabiskonsum wirke sich oftmals negativ auf die Psyche und Persönlichkeitsentwicklung junger Erwachsener aus.
. Zwar sei das Kiffen in Gegenwart von Kindern schon jetzt verboten. Volksfeste gingen aber bis in die Nacht: „Wir wollen auch abends keine Kiffer auf der Kirmes.“komplett verboten werden. In Nordrhein-Westfalen werde „gegenwärtig landesseitig noch geprüft, inwieweit und gegebenenfalls welcher Zuständigkeits- und Umsetzungsregelungen es bedarf“, sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann der Zeitung.
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