in Berlin bislang nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft worden ist, wurden jetzt neue Details bekannt, dass eine entsprechende Prüfung der Senatsjustizverwaltung im Sommer keineswegs völlig klar ausfiel. Die Frage lasse sich nicht „eindeutig beantworten“, hieß es in dem internen „Prüfvermerk“ der Behörde vom 11. Juli, der der Deutschen Presse-Agentur exklusiv vorliegt. Vielmehr stehe der Staatsanwaltschaft ein „originärer Beurteilungsspielraum“ zu.
Die Senatsjustizverwaltung hatte das Prüfergebnis zunächst geheim gehalten. Die FDP setzte nach mehreren Anläufen mit Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz durch, dass sie das 30-seitige Ergebnis erhielt. Zugleich kritisierten die Berliner Juristen die Kollegen: „Die Entscheidung des Landgerichts Potsdam erscheint jedoch mangels erkennbare Tatbestandsprüfung und geringer Begründungstiefe nicht überzeugend.“ Die Entscheidung aus München erscheine hingegen trotz Vorbehalten vertretbar. Daher gebe es für einige Merkmale des Verdachts „konkrete Anhaltspunkte, bei anderen bestehen eher Zweifel“.
Ob diese Straftaten aber „erheblich“ genug seien, um eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aufzuweisen“, erscheine nicht zwingend. Zwar gebe es in Berlin keine Angriffe auf Ölpipelines, anderseits hätten zahlreiche Blockaden mit Sand-Klebstoff-Gemischen und beschädigten Straßen „ein gesteigertes kriminelles Gewicht“. Trotzdem müsse man die für den Verdacht nötige Erheblichkeit der Straftaten „noch nicht“ zwingend erkennen.
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