nicht „eindeutig beantworten“, hieß es in dem internen „Prüfvermerk“ der Behörde vom 11. Juli, der der Deutschen Presse-Agentur exklusiv vorliegt. Vielmehr stehe der Staatsanwaltschaft einzu. Allerdings hätten auch die Entscheidungen in anderen Städten wie Potsdam und München für einen entsprechenden Anfangsverdacht keine „zwingenden Auswirkungen“ auf Berlin.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone.
Justizsenatorin Felor Badenberg hatte die Prüfung in ihrem Haus wegen Entscheidungen im benachbarten Brandenburg veranlasst. Dort sah das Landgericht Potsdam denDie Juristen der Senatorin schrieben im Juli, die Frage der kriminellen Vereinigung hinge „maßgeblich davon ab, ob von den begangenen oder geplanten Straftaten der Vereinigung eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ ausgehe.
Zugleich kritisierten die Berliner Juristen die Kollegen: „Die Entscheidung des Landgerichts Potsdam erscheint jedoch mangels erkennbare Tatbestandsprüfung und geringer Begründungstiefe nicht überzeugend.“ Die Entscheidung aus München erscheine hingegen trotz Vorbehalten vertretbar. Daher gebe es für einige Merkmale des Verdachts „„Letzte Generation“ eine „Vereinigung“ sei.
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