Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Beschwerde des Mitglieds der Klimagruppe Letzte Generation im Eilverfahren ab, wie ein Justizsprecher am Donnerstag mitteilte. Ob das polizeiliche Einschreiten rechtswidrig war, könne nur im Rahmen einer Klage im Hauptsacheverfahren und nicht per einstweiligem Rechtsschutz geklärt werden, hieß es.
Darauf werde verzichtet, teilte Sprecherin Carla Rochel von der Letzten Generation auf Anfrage mit. Um eine möglichst schnelle Entscheidung zu bekommen, solle Klage in der Hauptsache erhoben werden. „Damit wollen wir endlich inhaltlich klären, ob eine solche Anwendung von Schmerzgriffen verhältnismäßig ist oder ob es nicht einfach Folter ist, einen Menschen durch das Zufügen von Schmerzen zu einer Handlung zu bewegen“, so Rochel.
Vor Gericht gezogen war nach übereinstimmenden Angaben der Gruppe und der Polizei ein Klimaaktivist, der auf einem Videomitschnitt im Zusammenhang mit einem Klimaprotest am 20. April zu sehen ist. Im Video ist unter anderem zu sehen, wie zwei Polizisten versuchen, den Demonstrant von der Straße zu bringen. Sie wenden dabei Griffe an, in deren Folge dieser aufschreit. Die Polizei ermittelt zu dem Vorgang.
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