Angesichts der aufgeheizten Debatte um Schmerzgriffe wollte die „Letzte Generation“ offenbar den Druck erhöhen: mit einem, dass der Schmerzgriff rechtswidrig sei. Doch das Gericht entschied anders.An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Ob „die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken“ durch Polizisten rechtswidrig war, sei nicht per einstweiliger Anordnung im Eilrechtsschutzverfahren festzustellen. Der Aktivist, der sich selbst zur Gruppe „Letzte Generation“ zählt, müsse denbeschreiten. Nur per Feststellungsklage könne der Aktivist versuchen, das Gericht zu einem Urteil darüber zu drängen, ob der Schmerzgriff rechtswidrig war oder nicht.
Zwar sei die Feststellung, ob Behördenhandeln rechtswidrig war, in Ausnahmefällen auch per Eilrechtsklage möglich –. Doch der Klimaaktivist habe nicht ausreichend dargelegt, warum ihm nun der Schmerzgriff vor einem Urteil im Hauptverfahren erneut droht. Zwar habe der Klimakleber angekündigt, sich auch zukünftig an Sitzblockaden auf Straßen in Berlin beteiligen zu wollen. Ob die Polizei dann aber einen Platzverweis gegen ihn erneut mit Schmerzgriff durchsetzt, sei „nicht hinreichend wahrscheinlich, sondern vielmehr fernliegend“.
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