ein „Paradigmenwechsel“. „Nach 50 Jahren werden Millionen Menschen nicht mehr verfolgt und als Kriminelle angesehen, weil sie das Betäubungsmittel Cannabis nehmen“, sagt der Richter am Amtsgericht in Bernau bei Berlin der Deutschen Presse-Agentur zur kommenden Teil-Legalisierung des Betäubungsmittels. Er persönlich habe kein Interesse am Anbauen. „Aber meine Frau hat einen grünen Daumen und ist total gespannt auf ein selbst gezogenes Pflänzchen.
Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist ab dem 1. April erlaubt, allerdings müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben, fünf Gramm mehr bedeuten eine Ordnungswidrigkeit,. Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen.
Da muss nach Ansicht des Strafrichters beim Gesetz noch nachgebessert werden. Für Cannabis-Clubs seien die Regelungen im Gesetz noch viel zu bürokratisch. Absurd findet Müller auch die Tatsache, dass man zwar bis zu 50 Gramm Cannabis in der Wohnung besitzen, seinem Nachbarn aber nichts davon abgeben dürfe. Selbst innerhalb der Familie sei eine Abgabe verboten. Wenn Menschen irgendwo Cannabis kauften, müssten sie noch immer mit einer Strafe rechnen.
Der Richter weist in der Debatte um die Gefährdung von Jugendlichen durch das Betäubungsmittel Cannabis darauf hin, dass Alkohol mit etwa 70.000 Toten im Jahr eine weitaus gefährlichere Droge sei. Ein Drittel seiner Fälle in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und Körperverletzung basierten auf Alkoholmissbrauch.
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