als ersten Schritt in die richtige Richtung, um Konsumenten zu entkriminalisieren. Gleichzeitig fordert er aber Nachbesserungen. „Mir fehlt ein Gesamtkonzept, nämlich, wie ursprünglich vorgesehen, die kontrollierte Abgabe von Cannabis in entsprechenden Geschäften.“Das neue Gesetz sei Stückwerk und nicht völlig durchdacht, sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur.
. Das Gesetz soll in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Jeglicher Umgang mit Cannabis war Anfang der 70er Jahre gesetzlich untersagt worden - durch das Betäubungsmittelgesetz.An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Für den 62-jährigen Juristen geht es bei der Legalisierung vor allem um Freiheits- und Gleichheitsrechte für Erwachsene. „Wir entkriminalisieren, weil wir die Bürgerrechte wieder zurückholen wollen.“ Für Jugendliche ändere sich mit dem neuen Gesetz nicht viel. Es werde mehr Prävention und ein besseres Verständnis für jugendliche Probleme in Bezug auf Cannabis-Konsum geben, glaubt er. „Mit der neuen Regelung kann man ehrlicher umgehen mit den jungen Leuten.“ Jugendliche wüssten heutzutage mehr über Cannabis als so mancher Politiker, der „mit einem Bierkrug in der Hand stehe“, so seine langjährige Erfahrung.Mit dem neuen Gesetz sieht der Richter auch Entlastung für die Gerichte - wenn auch nicht gleich.
Mit Blick auf die kritischen Stimmen vor allem aus der Politik fordert Müller einen ehrlichen Umgang mit dem Thema. „Was ich momentan sehe, ist permanente Angstmacherei mit veralteten Argumenten, ohne ein wissenschaftliches Verständnis für das Betäubungsmittel Cannabis.“ Die Politik sollte sich darum kümmern, dass die Jugendlichen nicht kriminalisiert, sondern geschützt werden.Es geht nicht um Verbot, sondern um Prävention.
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