Legastheniker erhalten Recht auf Streichung von Vermerk in Abiturzeugnissen

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Legasthenie,Rechtschreibschwäche,Abiturzeugnis

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Vermerk in den Abiturzeugnissen von Legasthenikern, dass ihre Rechtschreibleistung nicht bewertet wurde, diskriminierend ist und gestrichen werden muss.

Legastheniker, also Menschen mit einer Rechtschreibschwäche , haben es in der Schule nicht leicht. Damit sie trotzdem gut durchs Leben kommen, haben mehrere Bundesländer Erleichterungen eingeführt: So können betroffene Kinder bei Prüfungen mehr Zeit bekommen oder die Rechtschreibung wird erst gar nicht bewertet. Im Abschlusszeugnis der betroffenen Schüler können diese Vergünstigungen vermerkt werden und sind damit für Arbeitgeber schon bei der Bewerbung sichtbar.

Davon haben sich drei junge Menschen aus Bayern benachteiligt gefühlt. Sie wollten den Vermerk aus ihrem Zeugnis gestrichen haben und das Bundesverfassungsgericht hat ihnen heute recht gegeben: Der Vermerk in den Abiturzeugnissen von 2010, dass ihre Rechtschreibleistung nicht bewertet wurde, sei tatsächlich diskriminierend und müsse gestrichen werden, so die Verfassungsrichter

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