Nachhaltigkeit liegt im Trend - und ist damit auch ein starkes Verkaufsargument. Aber wann dürfen Hersteller ihre Produkte als"klimaneutral" bewerben? Das prüft nun das höchste deutsche Zivilgericht.
Im Rechtsstreit um Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" sieht sich die Frankfurter Wettbewerbszentrale in ihrer Klage gegen den Fruchtgummihersteller Katjes nach der Verhandlung am, er gehe nach der vorläufigen Einschätzung des Senats davon aus, dass dieser an den bisherigen strengen Anforderungen für Umwelt- und Klimaaussagen in der Werbung festhalten wolle. Er gehe daher mit einem guten Gefühl aus der Verhandlung.
Vor dem ersten Zivilsenat des BGH ging es unter anderem um die Frage, ob mit der Werbung ein Fachpublikum angesprochen werde, und ob von diesen Kreisen ein höherer Wissensstand zum Thema Klimaneutralität erwartet werden könne. Die Anwältin aufseiten von Katjes argumentierte, der Begriff "klimaneutral" habe im Gegensatz zu anderen Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit eines Produkts einen konkreten Inhalt. Der Begriff werde als ausgeglichene CO₂-Bilanz verstanden - die durch Vermeidung, aber eben auch durch Kompensation erreicht werden könne. Der Vorsitzende Richter hatte zu Beginn der Verhandlung betont, dass für umweltbezogene Werbung strengere Regeln gelten.
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