Lauterbach: 'zwingend notwendig': Kabinett will Geld in Versorgung durch Hausärzte pumpen

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Bundesgesundheitsminister Lauterbach will nicht nur die Versorgung in Kliniken verbessern, sondern auch die der Hausärzte. Das Kabinett beschließt eine Reform, nach der Ärzte mehr Geld erhalten, wenn sie mehr Patienten aufnehmen. Für die könnte die Reform zusätzliche Verbesserungen bringen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach will nicht nur die Versorgung in Kliniken verbessern, sondern auch die der Hausärzte. Das Kabinett beschließt eine Reform, nach der Ärzte mehr Geld erhalten, wenn sie mehr Patienten aufnehmen. Für die könnte die Reform zusätzliche Verbesserungen bringen.

Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für eine Reform der ambulanten Versorgung: Das Kabinett stimmte dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zu. "Unser Gesundheitssystem braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben", erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Parallel zur Krankenhausreform sei die Reform der ambulanten Versorgung deswegen "zwingend notwendig".

Gleichzeitig soll der Zugang zu Arztterminen leichter werden. Denn Patientinnen und Patienten müssten künftig nicht mehr allein aus Abrechnungsgründen jedes Quartal zum Arzt. Stattdessen würden Kapazitäten für akute Fälle frei. Lauterbach hofft auch darauf, dass es sich durch die wegfallenden Honorarbudgets für die Hausärzte wieder lohnt, mehr Patienten aufzunehmen.

Ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war die Einführung von Gesundheitskiosken. Diese sollten niedrigschwellige Anlaufstellen in ärztlich unterversorgten ländlichen Gebieten und strukturschwachen Stadtvierteln sein. Geplant war außerdem ein Förderprogramm für zusätzliche Medizinstudienplätze. Dies sorgte aber für starke Kritik der Krankenkassen, da auf diese Kosten im dreistelligen Millionenbereich zugekommen wären.

Lauterbach strich beide Vorhaben aus dem Gesetzentwurf, um das Gesetz nicht unnötig weiter aufzuhalten. Sie sollen jedoch im parlamentarischen Verfahren wieder in das Gesetz rein verhandelt werden.

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