Länder gegen Cannabis-Freigabe: Kiffer-Gesetz geht nach hinten los!

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Ab 1. April soll der Besitz von Cannabis teilweise erlaubt sein. Die Bundesländer befürchten mehr Schwarzmarkt und mehr Arbeit für die Polizei.

Der Besitz von 25 Gramm Cannabis soll ab 1. April nicht mehr verfolgt werden. Das sieht das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung vorDas Cannabis-Gesetz der Ampel soll den Schwarzmarkt für Drogen austrocknen. Die Bundesregierung nennt das als eins der wichtigsten Ziele der Legalisierung: „Wir schützen Kinder und Jugendliche durch Aufklärung besser vor gefährlichemGenau das glauben Polizei und Regierungen der Bundesländer nicht.

„Es ist ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt“, schimpft Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach . Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens warnt: „Der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung wird nach fachlicher Einschätzung gerade nicht dazu führen, dass der Schwarzmarkt eingedämmt wird.“ Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl ist überzeugt, dass das Gesetz „überhaupt nicht geeignet ist, den Schwarzmarkt auszutrocknen“.. „Ab 1.

Tamara Zieschang , Innenministerin von Sachsen-Anhalt, hält den Schwarzmarkt weiter für sehr stark: „Illegale Drogen werden mit einem höheren Wirkstoffgehalt und aufgrund der fehlenden Besteuerung preiswerter angeboten werden können als auf einem legalen Markt. Daher wird der illegale Drogenmarkt nicht verschwinden.“.

Bayerns Innenminister Herrmann ergänzt: „Praktische Probleme wird die Polizei auch mit der beabsichtigten Regelung haben, dass das Gewicht nach dem Trocknen maßgeblich sein soll. In vielen Fällen lässt sich eine Restfeuchte bei Kontrollen nicht feststellen.“ Am 22. März soll der Bundesrat über das Gesetz entscheiden. Verschiedene Bundesländer haben Änderungen beantragt. Bayern will sogar über komplette Ablehnung abstimmen lassen.

 

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