Ab 1. April ist der Anbau und Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Teilweise jedenfalls und mit vielen Einschränkungen. Doch die Pläne der Ampel gehen mehreren Landesregierungen zu weit. Im Bundesrat meldet vorwiegend der Gesundheitsausschuss Bedenken an: Er plant weitere Vorgaben.zum 1. April. Drei Ausschüsse im Bundesrat, die mit dem Thema befasst sind, empfehlen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert unter anderem, im Gesetz festgelegte Mengenbegrenzungen für den legalen Besitz von Cannabis zu reduzieren - aufgrund der Folgen besonders für junge Menschen bis 25 Jahre. Damit Suchthilfeangebote und Behörden ausreichend Zeit für Lösungen zum Umgang mit immens gesteigerten Anforderungen haben, sei ein Inkrafttreten des gesamten Gesetzes erst zum 1. Oktober 2024 vorzusehen.
Der Rechtsausschuss wendet sich gegen die im Gesetz vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sind. Die vorgesehene Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister sei "weder geboten noch begründbar". Konkret sollen Betroffene bei der Staatsanwaltschaft beantragen können, dass Einträge in dem Register getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse.
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