Kommentar: Erst prüfen, dann urteilen

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Kommentar: Erst prüfen, dann urteilen Türkei Ankara

davor, Präsident Erdogan vorschnell zu verurteilen. Zunächst müsse untersucht werden, ob der Anwalt türkisches Recht verletzt habe.Es sind noch nicht alle Details bekannt, was die Arbeitsweise des Kooperationsanwaltes der Deutschen Botschaft Ankara anbelangt, und auch nicht, was die deutschen Behörden als Auftraggeber davon wussten. Aus Berlin heißt es lapidar, der Anwalt wird als Jurist schon gewusst haben, was er darf und was nicht.

Für den Kooperationsanwalt könnte das unangenehm werden, denn Spionage ist auch in der Türkei ein sehr schwerwiegender Vorwurf. Doch nicht nur ihm droht Ungemach: Sollten durch seine Festnahme die türkischen Behörden wirklich in den Besitz sensibler Daten von nach Deutschland geflüchteten Türken gelangt sein, dürfte in Einzelfällen Gefahr für Leib und Leben bestehen.

Häufig ist Kritik an der Türkei und ihrem Staatschef Erdogan geboten, wie etwa bei ihrem völkerrechtswidrigen Einmarsch in Syrien. Aber solange nicht geklärt ist, ob in diesem Fall der von Deutschland beauftragte Anwalt türkische Gesetze verletzt hat, sollte die Bundesregierung den erhobenen Zeigefinger ausnahmsweise mal in der Tasche lassen.

 

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