Klage gegen Klima-Kleber: Berliner Gewerkschaft will Schadenersatz von Aktivisten

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Man verpasst seinen Flug, weil man wegen der Straßenblockaden im Stau stand? Jetzt sollen die Klimakleber für die von ihnen verursachten Schäden zahlen. LetzteGeneration

Wie zum Beispiel bei Flugausfällen sollen Geschädigte ihre Klageansprüche abtreten und durchsetzen lassen. So ähnlich agieren bereits private Rechtsdienstleister, die das zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben. Sie lassen sich mögliche Ansprüche für die Verbraucher abtreten und klagen dann deren Forderungen ein ohne Kostenrisiko für die Kunden und gegen Provision.

Die volkswirtschaftlichen Schäden durch diese „bezahlten Agitateure“ seien immens und nicht zu ersetzen. „Die wirtschaftlichen Schäden jedes genötigten, arbeitenden Bürgers hingegen sind bezifferbar und müssen von den nicht-arbeitenden Straftätern als Schaden ersetzt werden.“ Der Berliner Rechtsanwalt Marcel Templin arbeitet derzeit die Klageschrift aus. „Die zivilrechtlichen Ansprüche fußen auf der Verletzung von Rechtsgütern der von den Klima-Klebern und ihren Unterstützern genötigten Bürger“, sagt er. „Dass die Störaktionen nicht vom Versammlungsrecht gedeckt sind, zeigen die bereits ergangenen Strafurteile.“

 

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