Karlsruhe prüft Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition

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Das von der Ampel-Koalition durchgesetzte neue Wahlrecht wurde vor allem von der Union stark kritisiert. Sogar von „Manipulation“ war die Rede. Nun berät das höchste deutsche Gericht über die Reform.

Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Bundeswahlrecht - Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl in die Wahlurne. - Foto: Michael Kappeler/dpa/Symbolbild

Rund eineinhalb Jahre vor der Wahl des nächsten Bundestags stehen die Regeln dafür auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Dieses befasst sich ab Dienstag in einer zweitägigen mündlichen Verhandlung mit der Wahlrechtsreform, die die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr durchgesetzt hat. Ihr Ziel ist es, den bei der Wahl 2021 auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder deutlich zu verkleinern.

Für die Zahl der Sitze einer Partei im Parlament ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus. Dies träfe vor allem die Unionsparteien. Bei der Bundestagswahl 2021 gewann die CSU 45 Direktmandate. Elf davon waren Überhangmandate, die sie nach dem neuen Wahlrecht nicht mehr bekäme.

Für die CSU aus Bayern könnte der Wegfall der Grundmandatsklausel besonders bitter werden. Würde sie bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, flöge sie nach dem neuen Wahlrecht aus dem Bundestag - auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen sollte. Bei der Wahl 2021 war die CSU bundesweit auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen gekommen.

 

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