Schon mehrfach testete Björn Höcke die Grenzen des Sagbaren - nun muss er sich vor Gericht verantworten. Der AfD-Politiker sagte am ersten Prozesstag nicht aus. Seine Anwälte scheiterten mit Anträgen.Vor dem Landgericht Halle hat ein Prozess gegen Björn Höcke wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen begonnen.
Nach der Anklageverlesung durch Staatsanwalt Benedikt Bernzen endete der erste Verhandlungstag in dem Justizzentrum in Halle. Dass es überhaupt noch zur Anklageverlesung kommen würde, galt keineswegs als sicher. Höckes Anwälte stellten etliche Anträge - sogar das Bundesverfassungsgericht wollten sie anrufen. Es kam zu mehreren Unterbrechungen der Verhandlung.
Noch vor Beginn des Prozesses hatte sich Höcke im Fernsehen zu den Vorwürfen geäußert - und seine Wortwahl in einem TV-Duell gegen den Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt verteidigt. Er habe die Parole in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan „America First“ von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er eine Woche vor Prozessbeginn beim Sender Welt.
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