Thüringens AfD-Chef Björn Höcke steht wegen einer SA-Parole vor Gericht. Im vollbesetzten Hochsicherheitstrakt stellt sein Anwalt ihn als Opfer dar und beschwört die Gefahr eines „politisch motivierten“ Prozesses herauf. Es folgt ein hitziges Duell mit dem Staatsanwalt.An diesem Donnerstag ist Björn Höcke jedoch vor allem eines: Ein Angeklagter, der sich vor dem Landgericht Halle verantworten muss.
Das Interesse an dem Strafverfahren ist groß. Schon Stunden, bevor sich die gläsernen Eingangstüren öffnen, stehen Zuschauer und Journalisten auf der Treppe vor dem fünfstöckigen Justizgebäude. Sogar aus den USA undEigentlich soll die Verhandlung um 9.00 Uhr beginnen, der Richter ist als Pünktlichkeitsfanatiker bekannt. Doch wegen des „Personenandrangs“ verzögert sich der Start.Um 9.21 Uhr betritt Höcke den Saal.
Zunächst reißt jedoch ein anderer Anwalt das Zepter an sich. Es ist Philip Müller aus München, der kürzlich mit großem Eifer den Musiker Gil Ofarim im Leipziger „Davidstern-Prozess“ vertrat – erfolglos, wie man weiß.Müller stellt den Antrag, „die vollständige Hauptverhandlung digital durch eine Tonaufzeichnung zu dokumentieren“.
Bei Höcke und seiner Verteidigung bestehe die ernsthafte Sorge, „dass der Angeklagte in einem politisch motivierten, nicht unbefangen geführten und durch eine massive mediale Beeinflussung bereits im Vorfeld determinierten Strafprozess verurteilt wird“.Dass es sich bei diesen Befürchtungen nicht um „abstrakte“ Gedankenspiele handele, begründet Anwalt Müller mit der angeblichen schlechten Darstellung seines Mandanten in deutschen Medien.
Dass dies juristisch nicht möglich sei, nennt Müller „befremdlich“, er spricht von einem „rechtsstaatlichen Defizit“. Um so wichtiger sei es, dass dem Antrag von Höckes Verteidigung stattgegeben werde, erklärt er. Man möchte einwenden: Ausgerechnet Höcke, der frühere Geschichtslehrer, der sich gern als blitzgescheiter Intellektueller gibt!
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