HAMBURG taz | Finanzämter sind von Investmentbankern bei der Prüfung von Cum-Ex-Geschäften bewusst auf eine falsche Fährte gelockt worden. Wie der Sachverständige Alexander Heist am Freitagabend im parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft sagte, sei es auf diese Weise faktisch nicht möglich gewesen zu ermitteln, ob sich jemand zu Unrecht Steuern hat erstatten lassen, die er vorher gar nicht bezahlt hatte.
Vertreterinnen der oberen Etagen des Hamburger Finanzamts für Großunternehmen sowie der Finanzbehörde hatten vor dem Ausschuss stets argumentiert, sie müssten die „Lieferketten“ der Aktien nachverfolgen können, also nachweisen, wer zu welchem Zeitpunkt die Aktien besaß. Die Täter hätten versucht, die Finanzämter davon abzulenken. „Wenn sie nicht möchten, dass die Betriebsprüfung im Bilde ist, verweisen sie die auf die Aktien und wenn einer nach Derivaten fragt, behaupten sie, das sei ein Standardhedge“, sagte Heist, also eine Absicherung zu den tatsächlichen günstigen Marktpreisen. „Da wurden Finanzbeamte vorsätzlich hinters Licht geführt.
ich dachte immer im Steuerrecht gilt im Zweifel gegen den Steuerpflichtigen. Wer was haben will muß es nachweisen. Man sollte dem organisierten Verbrechen nur die Gelder zahlen, die nachgewiesen korrekt sind. Also ist das Volumen x mal höher. spdde schützt Täter Warburg Bank
Und welche Rollen spielen Kanzler OlafScholz und TschenPe in diesem Verwirrspiel? Deutschland hat unter Merkel den Pfad des Rechtsstaat verlassen!
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