Köln. Falls Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz tatsächlich als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz an den Bundesländern vorbei auf den Weg bringt, wird es beim Bundesverfassungsgericht landen. Das hat der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Eröffnung des Gesundheitskongresses des Westens 2024 in Köln deutlich gemacht.
„Es ist ja nicht alles falsch, was in dem Gesetz steht.“Zudem müssten die vorgesehenen Regelungen den Ländern begründete Ausnahmen ermöglichen, findet er. Anders könnten sie die Versorgung nicht sicherstellen. „Ich kann einem Krankenhaus nicht den Versorgungsauftrag wegnehmen, weil eine Fachärztin schwanger wird“, nannte er ein Beispiel. „Dann können wir auch ins Gesetz schreiben, dass Fachärztinnen nicht ungeplant schwanger werden dürfen.
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