Gericht: NPD-Demo darf stattfinden

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Die Polizei sieht in einem NPD-Aufmarsch 'eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit'. Doch das Oberverwaltungsgericht Hannover kippt ein Verbot der Polizei. Der bleibt nur noch ein Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Martina Angermann hatte die Tat von vier Männern verurteilt, die einen psychisch kranken Flüchtling mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt hatten. Seitdem wird sie angefeindet.

Der Aufruf der NPD richtet sich gegen einen NDR-Reporter und weitere Journalisten, die im Milieu der Neonazis recherchieren. Die NPD wirbt dabei auch für einen 2019 verstorbenen SS-Mann, an dessen Verbrechen der Reporter im NDR erinnert hatte. Karl M. war 1944 am Massaker im französischen Dorf Ascq beteiligt und später in Abwesenheit in Frankreich zum Tode verurteilt worden. In Deutschland blieb er straffrei, im Interview mit dem NDR zeigte er 2018 keinerlei Reue.

Ein Motto der NPD-Demo lautet nun"Gerechtigkeit für Karl", auf einem Flyer stand"Rache für Karl". Außerdem hatte ein führender NPD-Funktionär und mutmaßlicher Demo-Teilnehmer den NDR-Journalisten kürzlich mit den Worten bedroht, der Revolver sei schon geladen."Physische Gewalt können wir überwinden, psychische nicht", sagte Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe.

In jedem Fall sind mehrere Gegendemos geplant. Tausende Teilnehmer werden erwartet, darunter Hannovers neuer Oberbürgermeister Belit Onay von den Grünen. Ein zentrales Motto:"Bunt statt braun".

 

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Ich dachte, die NPD gibts gar nicht mehr? Jetzt weiß ichs wieder.

die Sicherheit wäre gar nicht gefährdet, wenn diese paar Hanseln unbeachtet durch die Straße laufen. Erst ein massiver Gegenprotest-Marsch macht die Sache brenzlig.

Voltaire hat dazu schon alles gesagt.

Der Hinweis, dass nur noch der Gang zum BverfG bleibe, erscheint mir nicht realitätsnah. Es gab wohl noch nie die Situation, dass der Hoheitsträger wegen eines aufgehobenen Verbotes nach Karlsruhe gegangen ist. Worauf sollte er sich auch stützen? Grundrechtsfähigkeit

... Seit wann gibt es ein Demo-Recht für die VERBREITUNG VERFASSUNGS-FEINDLICHER/GEFÄHRDENDER INHALTE DAZU NOCH MIT POLIZEISCHUTZ AUF STEUERZAHLER'S KOSTEN - GEHT'S NOCH ? 🤔

Bleibt doch mal überparteilich. Ein paar braune Spinner wollen demonstrieren. Das machen grüne Spinner auch immer. Von den Demonstranten ist absolut keine Gefährdung der Sicherheit zu erwarten. Die Gefahr geht doch von den linksextremen der AntiFa aus die da stören wollen.

Da wird unter Nennung der Namen gegen Journalisten gehetzt und die Richter sehen keinen Grund für ein Verbot? Was sind das für Richter? Haben die schon wieder alle ein braunes Parteibuch? Oder sind alle auf dem rechten Auge blind! Das ist ein Freibrief fur diesen braunen Mob!

Sieht so aus als braucht die deutsche Justiz nur die BILD um glücklich zu sein.

Die Gefährdung geht ja nicht von den paar NPD Demonstranten aus. Insofern kann ein unvoreingenommenes Gericht nicht anders entscheiden.

Gerichte In all den Jahren wundere ich mich über so manche fragwürdige Entscheidung von Gerichten. Unterhöhlt von alten Npdlern? Stasi? Was sonst? Nicht hellhörig und weitsichtig und auf Sicherheit bedacht in die Zukunft gesehen?

Die Polizei (!) als Exekutive, als vollziehende Gewalt, ruft das Bundesverfassungsgericht an, weil ihr die Ordnung nicht gefällt, an die sie gebunden ist. Wann seid ihr in Hannover eigentlich vom Rechtsstaat und der Gewaltenteilung abgefallen? Ah ... jetzt seh ichs: Grüner Bgm.

'...und als das Grauen sein Ende nahm und es lichte wurde, erblickten wir die vollendete Prophezeiung mit all seinem Grauen.'

Das ist richtig richtig schlimm. Wie soll ein normaler Mensch das verstehen 😔!

Was haben wir in Deutschland für eine Rechtssprechung, mir unbegreiflich, das man das rechte Pack auch noch aufmarschieren lässt.

😱😤🤮🤮🤮

Wenn es eine Demo für die kriminellen Linksextremisten aus SPD, der LINKSPARTEI und dem GRÜNEN MOB wäre, würde die Polizei keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sehen.

Nee, das 'sieht' nicht die Polizei - das wird von der politischen Verwaltung so verlangt, daß die Polizei es als so gesehen verkauft.

Vllt. soltte man sich diesen Weg überlegen.

Jetzt überschlägt sich die staatstragende SZ. Der Staat soll beim VerfG um Schutz womöglich seiner Grundrechte (😆!) nachsuchen. Die SZ übersieht nur, daß Grundrechte Abwehransprüche des Bürgers gegenüber dem Staat sind, nicht umgekehrt! Geht noch mal in die Reporterlehre!

Ihr scheint ein Problem mit dem Rechtsstaat zu haben, gell.

Es fällt einen schwer zu glauben dass in den Gerichten nicht doch hier und da Unterstützer der rechten sitzen. Vor lauter klimagedöns verlieren wir den blick auf die tatsächliche Gefahr die von ganz oben unterstützt wird.

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