Geldstrafe nach Körperverletzung in Rotenburger Kiosk

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Ein Streit, ein Sturz, eine Gerichtsverhandlung: Wie ein Kiosk-Besuch in Rotenburg eine Frau vor Gericht brachte.

Verden/Rotenburg. In und vor einem Kiosk am Rotenburger Mühlenkreisel muss es am Vormittag des 2. November 2021 hoch hergegangen sein. Zwischen dem Betreiber und einer Kundin sollen nicht nur verbal die Fetzen geflogen sein. Fast anderthalb Jahre später sah man sich vor dem Amtsgericht wieder. Dass sie dort wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 300 Euro kassierte, wollte Frau aus Ahausen keinesfalls akzeptieren.

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Gericht die Angeklagte als Quintessenz aus der bisherigen Beweisaufnahme bereits darauf hingewiesen, dass zumindest eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht komme. Nun schien ihr die Einstellung gegen Geldauflage, die ihr nach einem späten Rechtsgespräch der Verfahrensbeteiligten in Aussicht gestellt worden war, doch die angenehmere Alternative zu sein.

Und so geschah es dann auch nach einer Berufungsverhandlung, in der sich eben dieser Verteidiger als großer Wortführer inszeniert hatte; in seiner Wortwahl nicht zimperlich, mitunter in unangemessener Lautstärke, respektlos belehrend auch gegenüber dem Vorsitzenden Richter. Vor allem aber fiel unangenehm auf, in welch rüder und teilweise provokanter Art und Weise der Rechtsanwalt den im Rollstuhl sitzenden Hauptzeugen befragte.

Vor dem Landgericht wollte – oder sollte – sich die 45-Jährige nicht einlassen. „Zurzeit schweigen wir“, erklärte der Anwalt jedenfalls, nachdem der Vorsitzende zum Auftakt die Grundzüge des angefochtenen Urteils vorgetragen hatte. In dem erneut zu verhandelnden Fall war weitgehend unstreitig, dass der Streit zwischen dem Ladenbetreiber und der Frau sich zunächst am seinerzeit hochaktuellen Thema Corona-Schutzmaske entzündet hatte. Die Kundin kam ohne in den Kiosk.

Der Hausherr trug keine Maske , verlangte eine solche aber ungeachtet ihres angeblichen Attests von der Frau. Als sie die Aufforderung ignorierte, soll er sie des Ladens verwiesen haben. Die Angeklagte ging auch, allerdings unter Zurücklassung der zwei Pakete, die sie versendet haben wollte.

 

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