Gaspipeline für LNG-Terminal Mukran: Gericht gibt grünes Licht

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LNG-Terminal,Mukran,Bundesverwaltungsgericht

Niederlage für die Deutsche Umwelthilfe und den Naturschutzbund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Umweltverbände gegen die Genehmigung der Gaspipeline vom Hafen Sassnitz-Mukran auf Rügen nach Lubmin abgewiesen.

Grünes Licht vom Gericht: Die rund 50 Kilometer lange Gaspipeline, die das LNG-Terminal in Mukran an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald anbinden soll, kann wie geplant Mitte Mai in Betrieb gehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe und des Naturschutzbundes gegen die Betriebsgenehmigung abgewiesen.

Hätten die Richter der Klage stattgeben, hätte die 50 Kilometer lange Pipeline zwischen Lubmin und Mukran voraussichtlich nicht - wie vom Betreiber Deutsche ReGas geplant -Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte sich der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe , Sascha Müller-Kraenner, noch zuversichtlich gezeigt.

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