hatten die Kläger vor allem zwei Kritikpunkte gegen die Pipeline vorgebracht: Zum einem seien naturschutzrechtliche Belange in dem sensiblen Ökosystem Greifswalder Bodden nicht ausreichend geprüft worden. Zum anderen bestehe keine Gasmangellage mehr, die nach dem Willen der Bundesregierung den Betrieb eines LNG-Terminals auf Rügen rechtfertigen würde.
Sollten die Richter der Klage stattgeben, dürfte die 50 Kilometer lange Pipeline zwischen Lubmin und Mukran voraussichtlich nicht - wie vom Betreiber Deutsche ReGas geplant -"Das Bundesverwaltungsgericht hat ganz lange diskutiert und es hat vor allem darüber diskutiert, ob wir wirklich noch eine Energiemangellage haben und ob es wirklich die energiepolitische Notwendigkeit für dieses Flüssiggas-Terminal auf Rügen gibt", sagte der Geschäftsführer der...
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