FTI ist pleite! Welches Dokument für Urlauber jetzt ganz wichtig ist

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Der drittgrößte Reiseveranstalter FTI mit Sitz in München hat Insolvenz angemeldet. Tausende Urlauber sind betroffen. Das Unternehmen bittet die betroffenen Urlauber um Geduld, doch schon jetzt ist klar: Nicht alle werden ihr Geld zurückbekommen. Ein Dokument ist jetzt besonders wichtig.

Der drittgrößte Reiseveranstalter FTI mit Sitz in München hat Insolvenz angemeldet. Tausende Urlauber sind betroffen. Das Unternehmen bittet die betroffenen Urlauber um Geduld, doch schon jetzt ist klar: Nicht alle werden ihr Geld zurückbekommen. Ein Dokument ist jetzt besonders wichtig.Für Urlauber ist das bitter. Helfen soll ihnen in solchen Fällen der Reisesicherungsfonds der Branche. Doch nicht immer zahlt die Versicherung.

Branchenexperten zufolge ist die Insolvenz der FTI Touristik, die im vergangenen Geschäftsjahr 4,1 Milliarden Euro umsetzten, die zweite große Zahlungsunfähigkeit im europäischen Veranstaltermarkt. Noch heftiger war lediglich die Pleite von Thomas Cook im September 2019., so der Veranstalter gegenüber FOCUS online. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn FTI nicht der Veranstalter, sondern lediglich als Vermittler aufgetreten ist.

Reisende sollten daher im Idealfall ihre Koffer so packen, dass sie mit einem organisierten Rücktransport schnell nach Deutschland gebracht werden können.Alle Reisen ab 4. Juni, bei denen FTI der Veranstalter ist, werden abgesagt. Urlauber sollten sich in diesem Fall unbedingt an den Kundenservice und den Deutschen Reisesicherungsfonds wenden.

FTI wird innerhalb der nächsten Stunden oder Tage die geplante Reise stornieren. Das Geld erhalten Betroffene dann über den DRSF zurück. Das kann aber auch mehrere Monate dauern.Urlauber sind durch den sogenannten Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Wenn Sie von der Insolvenz betroffen sind, brauchen Sie jetzt ein ganz wichtiges Dokument: denDort finden Betroffene den Versicherer und die Versicherungsnummer.

Beim sogenannten Chargeback-Verfahren buchen Visa und Mastercard das Geld zurück, wenn eine mit der Kreditkarte bezahlte Leistung nicht erbracht wurde. Pauschalreisen seien generell nicht von dieser Regelung ausgeschlossen. Und ein weiterer Trick: Haben Sie mit PayPal bezahlt, unbedingt und sofort den Käuferschutz aktivieren.

 

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