Viele Arbeitgeber akzeptieren Krankmeldungen ohne Nachfragen. Andere zweifeln sie an oder erkundigen sich nach dem Grund. Doch was muss ich meinem Chef über meinen Gesundheitszustand erzählen?
Manch ein Arbeitgeber ist bei Krankschreibungen vielleicht neugieriger, als er sein sollte. Auch wenn Beschäftigte bisweilen schon von sich aus mitteilen, warum sie krank sind, besteht dazu eigentlich gar keine Pflicht.Wenn Sie als Arbeitnehmer erkranken und nicht arbeiten können, müssen Sie laut Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, lediglich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen.
Falls Ihr Arbeitgeber nach dem Grund der Erkrankung fragt, müssen Sie darauf Schipp zufolge keine Antwort geben: "Das geht den Arbeitgeber nichts an, denn das ist Privatsphäre."Das Thema wird komplizierter, wenn der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat.
Wenn es tatsächlich dazu kommt, kann der Arbeitnehmer sein Gehalt beim Arbeitsgericht einklagen. Der Arbeitgeber müsste dann zunächst die Zweifel an der Bescheinigung konkret begründen, zum Beispiel durch Beobachtungen, die der Arbeitsunfähigkeit widersprechen. Das Gericht würde dann prüfen, ob die Zweifel berechtigt sind.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.
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