Frage aus dem Arbeitsrecht: Kann der Chef die Probezeit einseitig verkürzen?

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Eigentlich tolle Nachrichten: Der Arbeitgeber verkündet schon nach kurzer Zeit im neuen Job das vorzeitige Ende der Probezeit. Aber was, wenn man eigentlich noch spontan wechseln wollte?

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Probezeit einseitig verkürzt? Dann hat das keine Auswirkungen auf Ihre Kündigungsfrist, Sie können trotzdem kurzfristig Ihre sieben Sachen packen.

Verkündet der Arbeitgeber, dass die Probezeit schon nach wenigen Wochen im Job zu Ende ist, ist das für Beschäftigte nicht immer ein Grund zur Freude. Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, gibt Entwarnung. Eine einseitige Verkürzung der Probezeit durch den Arbeitgeber ist ihm zufolge nicht möglich. "Da es sich um eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag handelt, geht eine spätere Abkürzung nur einvernehmlich.

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