Die umstrittene EU-Lieferketten-Richtlinie geht an einigen Stellen über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, etwa bei den Haftungsregeln. Jetzt hat die Brüsseler Vorgabe ihre letzte Hürde genommen.
Das Gebäude, in dem der Rat seine Sitzungen abhält. Hier wurde am Freitag die EU-Lieferketten-Richtlinie endgültig beschlossen.Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz hat die letzte Hürde genommen. Eine Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten segnete das Gesetz ab. Deutschland enthielt sich der Stimme: Der Ampel-Koalition war es nicht gelungen, eine gemeinsame Position zu finden.
Das EU-Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass in Europa tätigen Unternehmen Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Zulieferern auferlegt werden, damit Kinderarbeit oder schwerwiegende Umweltverschmutzung verhindert wird. Um am Ende die notwendige Mehrheit zu organisieren, hatte die belgische EU-Ratspräsidentschaft die Vorgaben des zuvor beschlossenen, aber dann noch einmal wegen der FDP-Vorbehalte infrage gestellten Kompromisses abgemildert.
Nichtsdestotrotz hält die Industrie überhaupt nichts von der EU-Richtlinie. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände kritisiert sie als „unverhältnismäßig und nicht praxistauglich“. Als besonders bedenklich erachten viele Industrievertreter die Haftungspflichten europäischer Firmen beispielsweise für von ihren Lieferanten verursachte Umweltschäden.
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