Auf den letzten Metern bis zur Europawahl haben die europäischen Gesetzgeber ein Regelwerk zum Umgang mit künstlicher Intelligenz auf den Weg gebracht. Wirtschaftsvertreter blicken skeptisch auf das Vorhaben.
Dabei wurden allerdings, wie die Kanzlei Noerr erläutert, einige inhaltliche Änderungen in letzter Sekunde vorgenommen, so dass die Regeln „an mehreren Stellen inhaltlich geändert und teils verschärft, teils gelockert worden“ sind, betont Anwalt Johannes Stuve. So sei zukünftig der Einsatz von KI bei unterschwelliger Beeinflussung einer Person oder Personengruppe verboten, wenn eine „hinreichende“ Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts gegeben sei.
Die Regulierer hoffen, dass die Tatsache, sich früher als andere Wirtschaftsregionen auf gemeinsame Regeln geeinigt zu haben, einen Vorteil für die heimische Industrie bedeutet. Diesen „First Regulator Advantage“ sehen zahlreiche Vertreter der Wirtschaft indes kritisch. Sie befürchten vielmehr, dass die Vorgaben die Entwicklung von Geschäftsmodellen hemmen könnten.
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