EU-Gericht: Klage gegen Beihilfen für Frankfurt-Hahn abgewiesen

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Die Beihilfen von Hessen und Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt Hahn haben die Lufthansa nicht benachteiligt, teilte das EU-Gericht mit und wies die Klage der Airline ab.

Die staatlichen Unterstützungen für den Flughafen Frankfurt-Hahn haben der Lufthansa keine Nachteile gebracht, entschied das Gericht der EU.abgewiesen worden. Sie habe nicht ausreichend darlegen können, dass die Beihilfen ihre Interessen beeinträchtigt haben, heißt es zur Begründung vom Gericht der Europäischen Union . Es geht um Gelder, die die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen bis 2008 gezahlt haben.

Damals stand der Flughafen Hahn noch unter der Führung der Fraport AG, der Betreiberin des Flughafens in Frankfurt am Main. Aber auch die beiden Länder hatten Anteile. 2009 hattedie Fraport-Anteile übernommen und 2017 an die chinesische HNA Group verkauft. Hessen hält noch 17,5 Prozent. Die EU-Kommission hatte die bis 2008 gezahlten Subventionen 2014 gebilligt. Laut dem Beschluss der EU-Kommission von 2014 waren Unterstützungen des Flughafens Hahn entweder keine staatlichen Beihilfen oder mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Außerdem hätten frühere Verträge mit Ryanair sowie Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatlichen Beihilfen enthalten. Gegen diesen Beschluss klagte die Lufthansa.

Doch die Lufthansa habe nicht dargelegt, dass sie durch diese Maßnahmen eigene Marktanteile verloren oder sonst wirtschaftliche Nachteile erlitten hat, urteilte nun das europäische Gericht erstinstanzlich. Das gelte selbst dann, wenn man annehme, dass die Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn an Ryanair"durchgeleitet" worden seien. Die Klage der Lufthansa sei daher unzulässig.

 

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