EU gegen Karlsruhe: Wieso die Kommission gegen Deutschland vorgeht

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Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB bringt aus Sicht der Kommission die europäische Rechtsgemeinschaft in Gefahr. Daher startet die Behörde nun ein Vertragsverletzungsverfahren, schreibt bjoern_finke.

entschieden habe, sagt ein Insider. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofs"ultra vires" gewesen sei, also außerhalb der Kompetenz der Luxemburger Richter gelegen habe, und daher in Deutschland nicht anwendbar sei. An dieser Auffassung halten die Karlsruher Richter fest.

Die Kommission wird die Bundesregierung jetzt in einem Brief um eine Klarstellung bitten. Werden die Bedenken, dass EU-Recht gebrochen wird, nicht ausgeräumt, kann die Kommission Deutschland in dem mehrstufigen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Würde die Bundesregierung vor Gericht verlieren, den Missstand aber trotzdem nicht abstellen, drohen Strafzahlungen.

Zudem fürchtet die Kommission, dass andere EU-Regierungen und ihre nationalen Gerichte dem Karlsruher Vorbild folgen könnten und ebenfalls unliebsame Urteile von EU-Gerichten für nicht anwendbar erklären -"insbesondere dort, wo das Rechtsstaatsprinzip bereits geschwächt ist", heißt es. Damit dürften Ungarn und Polen gemeint sein: Gegen die zwei Länder laufen bereits EU-Verfahren wegen Sorgen um die Rechtsstaatlichkeit.

 

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Bjoern_Finke EU-Recht geht nicht vor. Eine externe Behörde kann dem BVerfG keine Vorschriften machen. Wenn das Thema in den Wahlkampf gelangt, werden schnell populistische Forderungen laut werden (z.B. Deutschland sollte alle Zahlungen an die EU einstellen). Viele Wähler würden das honorieren

Bjoern_Finke Mit dieser Aktion wird die Kommission zu einer der größten Bedrohungen für den Rechtsstaat und setzt sich selber auf polnisches Niveau herab.

Bjoern_Finke Wer das EZB-Urteil verstehen will, muss eigentlich nur diese ausführliche Analyse zweier Verfassungsexperten lesen - es kann keinen absoluten Vorrang des EU-Rechts geben:

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