In Burglengenfeld wurde in der vergangenen Woche ein Schwan tot aufgefunden. Untersuchungen zeigten, dass er mit der Geflügelpest infiziert war.Die Geflügelpest hat den Landkreis Schwandorf erreicht. Das teilte das Landratsamt am Dienstag mit. Bei dem ersten Fall handelt es sich demnach um einen Schwan, der in der vergangenen Woche tot im Stadtgebiet Burglengenfeld aufgefunden wurde.
Bei dem Wildtier wurde der Seuchenerreger nachgewiesen, so Landratsamtssprecher Hand Prechtl. Wichtig sei jetzt, ein Übergreifen der Geflügelpest auf Hausgeflügel zu vermeiden. Dazu gibt das Veterinäramt am Landratsamt Schwandorf entsprechende Verhaltensempfehlungen.
Das Veterinäramt listet in der Pressemitteilung die wichtigsten Maßnahmen auf, zu denen alle Geflügelhalter verpflichtet sind: Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln sind verboten. Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Dazu reicht ein Anruf unter Telefon 471236. Weitere Informationen sind ebenfalls beim Veterinäramt zu erhalten.
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