Entscheidung vom Bundesfinanzhof: Soli ist nicht verfassungswidrig

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Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in seiner seit 2020 geltenden Form für rechtmäßig. Ein Paar aus Bayern hatte dagegen geklagt.

MÜNCHEN dpa | Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in der seit 2020 geltenden Form nicht für verfassungswidrig. Das urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.

Das klagende Ehepaar aus Aschaffenburg hatte mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefordert. Der Bund hatte laut BFH zuletzt elf Milliarden Euro jährlich mit der mittlerweile noch von Besserverdienern und Unternehmen bezahlten Abgabe eingenommen. Kläger und Steuerzahlerbund argumentierten, dass der Solidaritätszuschlag in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei.

Darüber hinaus warfen Steuerzahlerbund und Kläger dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.

 

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Gut wenn die Reichen zahlen müssen.

EINGESETZT VON DER REGIERUNG DANN KENNT MAN DAS ERGEBNIS DOCH SCHON DER STAAT BRAUCHT EUER GELD FÜR DIÄTEN VON RICHTERN, POlitikern ODER FÜR FREMDE LÄNDER RUND 11 MILLIARDEN DIE DEM EIGENEN VOLKE HELFEN WÜRDE ANSTATT AFGHANISTAN ODER MALI WO DEUTSCHLAND STEUERGELDER VERPRASST

Ein reiches Paar hatte geklagt ...

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