In der Ampelkoalition wächst nach der Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren der Druck auf Bundesjustizminister Marco Buschmann , Ermittler n weitere Befugnisse zu gewähren. Das Verfahren, sei zwar „ein gutes neues Instrument“, sagt Faeser der „Süddeutschen Zeitung.“
„So können Ermittler bei schwerer Kriminalität Daten einfrieren lassen, damit wichtige Ermittlungsansätze nicht verlorengehen.“ Doch es reicht der Ministerin nicht aus. Faeser plädiert weiter für die anlasslose Speicherung von bestimmten Daten, die Buschmanns Ministerium mit der Einigung eigentlich abgeräumt sah. „Die IP-Adresse ist oft der einzige Ermittlungsansatz.
Deutlich wird damit, dass der Grundsatzstreit um die Verbrechensbekämpfung in der Koalition weiter ungelöst ist. Es geht dabei im Kern darum, ob bestimmte Telekomdaten stets nur bei einem konkreten Verdacht oder für eine gewisse Zeit auch ohne Anlass gespeichert werden dürfen.
Faeser kündigte weitere Gespräche dazu an. „Über diese Frage verhandeln wir deshalb weiter. Das haben wir ausdrücklich vereinbart.“ Die Innenministerin machte klar, dass Sicherheitsbehörden auf breiter Front die anlasslose Speicherung fordern.
Gerichtshof hat die Speicherung von IP-Adressen ausdrücklich für zulässig erklärt. Das ist unser rechtlicher Maßstab.“
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