Ab dem 17. Februar tritt der Digital Services Act, das Digitale-Dienste-Gesetz der EU, vollständig in Kraft. Während bereits seit letztem Jahr eine Reihe an Regeln für „sehr große“ Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten, werden nun auch für kleinere Anbieter neue Pflichten wirksam – also auch für jene, die weniger als 45 Millionen monatliche Nutzer:innen in der EU haben.
Schätzt der Anbieter ein, dass es sich bei einem Inhalt wahrscheinlich um eine Straftat handelt, muss er entsprechenden Behörden im jeweiligen EU-Land Bescheid geben. In Deutschland soll das Bundeskriminalamt als zentrale Meldestelle fungieren. Ein weiterer Puzzlestein ist die neue DSA-Transparenzdatenbank, die seit Ende des Vorjahres in Betrieb ist und sich langsam füllt. Dort sollen ohne große Verzögerung alle Moderationsentscheidungen samt Begründung auflaufen.bringen, die von außen wie eine Black Box anmuten und denen Nutzer:innen bislang fast ohnmächtig gegenüberstanden.
Die Koordinierungsstelle nimmt Beschwerden an, etwa von Nutzer:innen sozialer Medien oder von Einzelhändlern auf einem Online-Marktplatz. Dann entscheidet sie, wie es weitergeht: Sitzt der jeweilige Anbieter in Deutschland, dann ist sie direkt zuständig, für Anbieter aus anderen Herkunftsländern reicht sie die Beschwerde an die jeweilige nationale Koordinierungsstelle weiter. Für die sehr großen Anbieter ist hingegen die EU-Kommission verantwortlich.
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