Der Widerstand währt schon lange: Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung in Berlin im Jahr 2007 Foto: imago
Innenministerin Nancy Faeser setzt sich bereits für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ein, vor allem um besser gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern vorgehen zu können. Sie will alles einführen, was nach dem EuGH-Urteil noch möglich ist. Justizminister Marco Buschmann hält das Instrument dagegen für „tot“. Er pocht auf den Koalitionsvertrag, der anlasslose Vorratsdatenspeicherungen ausschließt.
2007 eingeführt, drei Jahre später gekippt Erstmals wurde die Vorratsdatenspeicherung 2007 in Deutschland eingeführt. Die damalige Große Koalition setzte damit eine EU-Richtlinie um. Die Daten wurden aber nur von 2008 bis 2010 gespeichert. 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für nichtig. Geklagt hatten unter anderem FDP-Politiker um Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Doch 2017 – kurz vor Beginn der Speicherpflicht – setzte das Oberverwaltungsgericht Münster das Gesetz im Fall einzelner Provider aus, weil es vermutlich gegen EU-Grundrechte verstoße. Die Bundesnetzagentur verzichtet deshalb seit Jahren auf die Durchsetzung. Das aktuelle Gesetz wurde also keinen einzigen Tag angewandt.
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