Denkzettel für die Bild: Zeitung darf Sylt-Video nicht unverpixelt zeigen

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Vor drei Wochen ging ein Video aus Sylt viral, auf dem Partygäste eine ausländerfeindliche Parole grölten. Die Bild-Zeitung stellte sie an den Pranger – und wird nun abgestraft.

Vor drei Wochen ging ein Video aus Sylt viral, auf dem Partygäste eine ausländerfeindliche Parole grölten. Die Bild-Zeitung stellte sie an den Pranger – und wird nun abgestraft.Club Pony in Kampen auf Sylt: Hier wurde das Video aufgenommen, in dem betrunkene junge Erwachsene eine alte Neonazi-Parole zu einem Partyhit von Gigi d’Agostino sangen.

Im Beschluss listet das Gericht 14 Artikel der Bild-Zeitung auf, die online oder in der gedruckten Ausgabe erschienen waren und in denen die Antragstellerin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurde. Dem Beschluss sind mehrere Screenshots von der Bild-Webseite beigefügt, auf denen die junge Frau in Form von Fotos oder Videos zu sehen war. Darüber hinaus untersagte das Landgericht dem Blatt, den Vornamen der Frau sowie den Namen ihres Freundes zu nennen.

Cronemeyer resümiert: „Die mit dieser Art der Berichterstattung verbundene Stigmatisierung und Prangerwirkung mit der Folge sehr konkreter sozialer Ausgrenzung“, darin sei das Gericht ihrer Argumentation gefolgt, ginge „bei aller berechtigter Kritik zu weit.“ Die Bild-Zeitung hatte die Verbreitung der Fotos und Vornamendamit gerechtfertigt, dass die „Täter“ die Gesänge „selbst im Video verbreitet und geteilt“ hätten.

Innerhalb der Frist hatte der Axel-Springer-Verlag gegenüber dem Landgericht keine Stellungnahme abgegeben. Man prüfe allerdings, gegen den Beschluss Rechtsmittel einzulegen, teilte ein Sprecher des Verlags gegenüber LTO mit. Sollte es zu einem Widerspruch kommen, müsste der Fall vor Gericht mündlich verhandelt werden.zum Beschluss des Landgerichts geäußert.

 

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