Darf ich meinen Arbeitgeber im Internet bewerten?

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Der Frust muss raus! Auf Bewertungsplattformen können (ehemalige) Beschäftigte ihren Arbeitgeber bewerten. Aber können sie sich immer darauf verlassen, dass sie dabei anonym bleiben?

Der Frust muss raus! Auf Bewertungsplattform en können Beschäftigte ihren Arbeitgeber bewerten. Aber können sie sich immer darauf verlassen, dass sie dabei anonym bleiben?

Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist es unbedenklich, solche Bewertungen im Netz zu verfassen? Und bleibt die Anonymität immer gewahrt? Wer dagegen verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, die von einer Ermahnung, über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung reichen können."Im laufenden Arbeitsverhältnis sollte sich der Arbeitnehmer also nur zurückhaltend äußern, wenn er Kritik öffentlich äußert", empfiehlt der Fachanwalt.In extremen Fällen können auch Schadenersatzansprüche drohen.

Auch ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Februar zeigt, dass die Anonymität auf Arbeitgeberbewertungsplattformen nicht immer geschützt ist. In dem Fall war ein Arbeitgeber im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegenüber einer Bewertungsplattform erfolgreich."Moniert ein Unternehmen konkrete Punkte am Eintrag, muss das Bewertungsportal nachforschen", erklärt Fuhlrott den Beschluss.

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