Früher anfangen, früher aufhören – oder andersherum? Wann der Arbeitgeber Ihre Arbeitszeiten ändern kann und welche Rolle der Arbeitsvertrag hier spielt.geändert werden, mag das dem ein oder anderen Beschäftigten entgegenkommen. Anderen bringt es womöglich die Tagesplanung durcheinander.
Allerdings müsse er dabei „billiges Ermessen wahren“, so Oberthür. Das heißt: Auch die Interessen der Arbeitnehmer müssen berücksichtigt werden, also etwa familiäre Belange wie die Kinderbetreuung. „Sofern ein Betriebsrat besteht, hat dieser zudem bei der Lage der Arbeitszeit mitzubestimmen“, erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein .und abschließend festgelegt, bleibt kein Raum mehr für das Weisungsrecht. Das heißt: Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeiten dann nicht einfach einseitig verändern.
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