Schwarze statt rote Arbeitshose getragen? Was zunächst kleinlich klingt, kann für Beschäftigte ernsthafte Folgen haben. Welche Vorschriften Arbeitgeber bei Kleidung machen dürfen, zeigt ein Urteil.Arbeitgeber dürfen Vorgaben zur Dienstkleidung machen: Eine Arbeitshose in einer bestimmten Farbe zu tragen, beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers nicht weiter.
Der Kläger aber weigerte sich mehrfach, die ihm zur Verfügung gestellte rote Arbeitshose zu tragen. Stattdessen trug er eine schwarze oder dunkle Hose zur Arbeit. Nach wiederholten Abmahnungen und Aufforderungen, die rote Arbeitshose zu tragen, kündigte das Unternehmen das Arbeitsverhältnis im November 2023 ordentlich fristgerecht.Dagegen klagte der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Solingen .
Der laufenden Berufung des gekündigten Mitarbeiters vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf misst der Fachanwalt daher keine großen Erfolgsaussichten bei. „Die Grenze arbeitgeberseitiger Anordnungen stellt das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters dar. Eine solche Beeinträchtigung sehe ich hier aber nicht.“
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