Arbeitgeber dürfen Vorgaben zur Dienstkleidung machen: Eine Arbeitshose in einer bestimmten Farbe zu tragen, beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers nicht weiter.Schwarze statt rote Arbeitshose getragen? Was zunächst kleinlich klingt, kann für Beschäftigte ernsthafte Folgen haben. Welche Vorschrift en Arbeitgeber bei Kleidung machen dürfen, zeigt ein Urteil.
In dem Fall wehrt sich ein Mann gegen die Kündigung seines Arbeitgebers. Die Kleiderordnung des Industriebetriebs schreibt für Mitarbeiter in der Produktion unter anderem eine rote Arbeitshose vor. Dafür hat das Unternehmen mehrere Gründe: Zum einen geht es um Wahrung eines einheitlichen Auftritts, zum anderen um den Arbeitsschutz.
Grundsätzlich steht dem Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis ein Weisungsrecht zu, erklärt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im VDAA. Darunter fallen auch Vorgaben zum Auftreten der Beschäftigten - etwa Vorgaben zur Dienstkleidung.
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