Der Gesetzgeber muss vorerst nicht verbindlich regeln, wen Ärzte in der Corona-Pandemie bei medizinischen Engpässen - zum Beispiel bei fehlenden Beatmungsgeräten - retten sollen und wen nicht. Mit einem heute veröffentlichten Beschluss zur Triage wies das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Eilantrag ab.
Unter Triage versteht man eine so starke Überlastung des Gesundheitswesens, dass Ärzte entscheiden müssen, welche Patientinnen und Patienten sie zuerst behandeln, welche später, und wen sie eventuell gar nicht versorgen.Die Verfassungsrichter nennen dafür zwei Hauptgründe. Zum einen glauben sie aufgrund des momentan erkennbaren Infektionsgeschehens nicht daran, dass die Situation eintritt.
Der Beschluss stammt vom 16. Juli - seither ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder gestiegen. Die Gesamtsituation ist aber nicht mit den höchsten Infektionszahlen und dem medizinischen Kenntnisstand im April vergleichbar.
Triage ist doch nicht neu. Das wird auch bei großen 'Massenanfall von Verletzen (ManV) angewendet.
Ganz einfach wo mehr Geld verdient wird , der wird auch zuerst behandelt.Z.b. Privat geht vor Gesetzlich
Kein Dankeschön für menschenverachtende Familienpolitik
Schlagzeile? 'Die Verfassungsbeschwerde sei 'nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet'. Sie erfordere aber 'eine eingehende Prüfung', so die Verfassungsrichter.'
Solange wir im Unrechtsstaat BRD eine Zweiklassenmedizin haben ist klar WER hier bevorzugt wird. Es war schon mal anders in einem Teil Deutschlands.. Idealerweise geht man stets die Ursache an: Der Kapitalismus MUSS weg! Sozialismus
Wie wärs mit Nummer ziehen am Eingang. Wer zuerst kommt wird behandelt ohne Rücksicht auf Alter und Einkommen (Privat Patienten).
Nur gut, dass die hoch korrupte Politik und die korrupte Justiz verwoben sind. Da lassen sich manche Klagen schon im Vorfeld und im Sinne der Politik im Keim ersticken.
Im letzten Absatz steht, die Beschwerde sei zulässig und erfordere eine eingehende Prüfung. Wäre das nicht die Schlagzeile, Ihr Genies? Wer entscheidet denn im Ernstfall über Leben und Tod? Schieben Politiker das ethische Problem den Ärzten unter?
Wenn Verfassungsrichter in einer Annahme und in ihrem Glauben Urteile fällen, dann stimmt etwas nicht in der deutschen Rechtsprechung !!
Was bei nicht stattfindender Pandemie auch kein Wunder ist. Sie wird ja nirgends gebraucht.
Die Triage zerreißt einen und sie ist nicht justiziabel
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